Flohmarktregeln

Für den Garagenflohmarkt gibt es Regeln, die es zu beachten gilt. Jeder Teilnehmer akzeptiert die untenstehenden Regeln mit der Anmeldung.

 

Bitte melden Sie sich möglichst bald, aber spätestens 10 Tage vorher (also bis zum 07.09.) an, damit wir planen können.
Falls Sie aus irgendeinem Grund kurzfristig teilnehmen wollen, ist das auch kein Problem.

Verkauf nur auf dem eigenen Grundstück. Kein Verkauf auf dem Bürgersteig.

Kein Verkauf von Lebensmitteln und Getränken jeglicher Art!

Kein gewerbsmäßiger Verkauf von Neuware. Dies ist ein rein privater Flohmarkt.

Die Flohmarktzeiten bitte einhalten.

Zur besseren Kenntlichkeit markieren Sie Ihren Stand am Grundstücksrand z.B. mit Luftballons.

Jeder Standbetreiber ist für eventuelle Verunreinigungen durch Flohmarktbesucher selber verantwortlich

Alle Garagenflohmarktteilnehmer handeln auf eigenes Risiko.
Die Organisatoren übernehmen keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die während des Flohmarkts entstehen.

Die Organisatoren sind nur für die Organisation zuständig, damit die Teilnehmenden zusammenfinden. Alles Weitere liegt in der Verantwortung der Standbetreiber.